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Winterliche Straßenverhältnisse

Januar 24th, 2009 · No Comments

Es wiederholt sich jedes Jahr. Etwa Anfang bis Ende Oktober fällt der erste Schnee und damit beginnt das alljährliche Drama auf den Straßen von neuem. Das geht meistens schon damit los, dass für sehr viele Autofahrer der Begriff Voraussicht offensichtlich ein Fremdwort ist, deren Bedeutung sie nicht kennen. Denn anders kann man es sich eigentlich nicht erklären, warum so viele Autofahrer zum Wintereinbruch, der ja jedes Jahr ungefähr zur selben Zeit stattfindet, immer noch Sommerreifen auf ihren Fahrzeugen montiert haben. Der mitdenkende Autofahrer hat zu diesem Zeitpunkt schon lange seine Winterreifen aufgezogen.

Die Autofahrer, die beim ersten Schneefall mit Sommerreifen unterwegs sind, behindern nicht nur den Verkehr, sondern gefährden ihn auch. Man stelle sich nur einmal vor, ein solches Fahrzeug kommt ins Rutschen und steuert unkontrollierbar auf ein voll besetztes Buswartehäuschen zu. Die Folgen eines solchen Unfalls können sehr drastisch sein. Deshalb ist es auf jeden Fall vernünftiger, sein Fahrzeug rechtzeitig mit Winterreifen auszurüsten. Einige Besitzer von Fahrzeugen erledigen diese Aufgabe selbst. Das hat den Vorteil, dass man sich die Kosten für das Wechseln der Räder in einer Werkstatt spart. Allerdings hat man dann natürlich auch die Arbeit, die ansonsten die Werkstatt machen würde. Viele Autobesitzer bevorzugen dann auch die Methode, ihr Reifen in der Werkstatt wechseln zu lassen.

Das sollte man rechtzeitig machen, denn wenn man zum Beispiel in den Urlaub fahren will, keinen Termin in der Werkstatt bekommt und somit aufgrund mangelnder Bereifung nicht kann, sollte man eine Reiserücktrittsversicherung haben. Ansonsten bleibt man auf den Kosten für den Urlaub selbst sitzen. Bei winterlichen Verhältnissen auf den Straßen schwärmen natürlich auch wieder etliche Räum- und Streufahrzeuge aus. Diese sind rund um die Uhr im Einsatz um einigermaßen gute Straßenverhältnisse, auch bei starkem Schneefall, zu schaffen. Allerdings muss man sich als Autofahrer natürlich trotzdem an die Straßenverhältnisse anpassen.

Was viele Menschen nicht wissen ist, dass es in Deutschland keine Pflicht zum Winterdienst gibt. Somit sind die Straßenbauämter, in deren Zuständigkeit zum Beispiel die Bundesstraßen fallen, eigentlich nicht verpflichtet für geräumte und gestreute Straßen zu sorgen. Es gibt hier lediglich Sollvorschriften. Allerdings wird hier einmal mehr wieder deutlich was Bürokratie alles bedeuten kann. Während also keine Pflicht zum Winterdienst besteht, besteht sehr wohl die Pflicht der Gefahrenabwehr. Ein Beispiel soll das erläutern: Baut ein Straßenbauamt eine Straße, so ist es Verursacher einer Gefahr, nämlich der Gefahr die der Straßenverkehr mit sich bringt. Obwohl also keine Winterdienstpflicht besteht, muss das Straßenbauamt als Verursacher der Gefahr, dafür sorgen, dass diese beseitigt wird. Es muss also für freie Straßen im Winter sorgen.